Artikel 5
"Recht auf Meinungsfreiheit"
Linda ist sauer. Im Matheunterricht bei Lehrer Schuckmann gibt es Stress. Viele aus der Klasse haben Verständnisschwierigkeiten, weil Schuckmann nach Lindas Meinung nicht richtig erklären kann. Er aber macht die Klasse für Motivationsmangel und fehlende Leistungsbereitschaft verantwortlich.
Da kommen Linda und die Nachwuchsredakteure der Schülerzeitung auf eine Idee: Sie wollen eine Sonderausgabe der Schülerzeitung herausgeben, in der die Leistung und Unterrichtsqualität der Lehrer bewertet wird. Sie erstellen einen Fragekatalog, verteilen ihn an die Schüler und werten ihn aus. Das Ergebnis soll in der Schülerzeitung veröffentlicht werden.
Aber Lehrer Schuckmann, der dahinter kommt, fühlt sich persönlich angegriffen. Er untersagt die Verteilung der Schülerzeitung! Linda und ihre Freunde finden dennoch einen Weg, ihr Recht auf freie Meinungsäußerung zu verteidigen und das Umfrageergebnis in der Schule publik zu machen.
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Artikel 5: Freiheit der Meinung, Kunst und Wissenschaft "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."
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