Fünf-Prozent-Hürde
Hürdenlauf für Parteien
Nicht alle schaffen die Hürde
Immer auf die Kleinen - darüber ärgern sich nicht nur viele Kinder, sondern auch viele kleine Parteien.
Sie treten zur Wahl an, bekommen auch viele Stimmen - und können doch keine Abgeordneten in den Bundestag schicken. Warum eigentlich nicht?
Weil bei Wahlen in Deutschland seit dem 25.Juni 1953 eine Sperrklausel gilt, die so genannte Fünf-Prozent-Hürde.
Von hundert Wählern müssen also mindestens fünf für die jeweilige Partei stimmen. Sind es weniger, kann die Partei nicht in den Bundestag einziehen - auch wenn viele tausend Menschen für sie gestimmt haben.
Wahlplakate aus Deutschland
Die Regelung klingt ungerecht, hat aber einen guten Grund:
Wenn viele verschiedene Parteien vertreten sind, ist es auch viel schwieriger sich zu einigen.
So eine Erfahrung haben die Deutschen in den zwanziger Jahren in der Weimarer Republik gemacht. Damals waren im Parlament manchmal bis zu 15 Parteien vertreten.
Die Regierung fand für ihre Ideen keine Mehrheit im Parlament, weil die Zusammensetzung zu unterschiedlich war und so musste etwa alle acht Monate eine neue Regierung gebildet werden.
Direkt gewählte PDS-Abgeordnete
Daran haben sich die Politiker erinnert, die 1953 das Wahlgesetz mit der Fünf-Prozent-Hürde verabschiedet haben. Mit der Verabschiedung des Gesetzes verschwanden die vielen kleinen Parteien aus dem Bundestag und über viele Jahre gab es neben den beiden großen Parteien CDU und SPD nur die FDP. 1983 schafften DIE GRÜNEN die Fünf-Prozent-Hürde und zogen ins Parlament ein.
Aber natürlich gibt es, wie bei vielen Regeln, auch Ausnahmen: KandidatInnen, die die Stimmenmehrheit in ihren Wahlkreisen erhalten, ziehen ins Parlament ein, auch wenn ihre Partei an der Fünf-Prozent-Hürde scheitert. Sie erhalten ein Direktmandat.
Bei der Bundestagswahl 2002 haben das erstmals zwei Politikerinnen von der PDS geschafft.
Autorin: Constance Schirra
Letzte Änderung am 20. September 2011