Gleichberechtigung in Deutschland
Lieber gleich berechtigt als später!
Frauenpower für Gleichberechtigung
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt." So beginnt der zweite Absatz im Artikel 3 des Grundgesetzes, dem wichtigsten Gesetz in Deutschland. Es gilt seit 1949 für alle, die in Deutschland leben.
Aber erst acht Jahre später - am 3. Mai 1957 - wurde die Gleichberechtigung auch ins Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geschrieben.
Das BGB regelt, wie das Grundgesetz im Alltag umgesetzt werden soll. Und da sah es nicht gut aus mit der Gleichberechtigung.
Unglaublich, aber wahr: Vor etwa 50 Jahren war der Mann noch der "Herr im Haus", der in allen Fragen des Lebens die letzte Entscheidung hatte.
Frauen durften zwar einen Arbeitsvertrag schließen, aber der Ehemann konnte ihn kündigen.
Als Familienoberhaupt hatte der Vater die "elterliche Gewalt" über die Kinder. Das hieß: Papa bestimmte, wo es lang geht und die Familie musste sich daran halten. Dieser "Stichentscheid" galt übrigens auch nach der Änderung des BGB noch, bis das Bundesverfassungsgericht ihn zwei Jahre später aufhob.
Soweit das Gesetz, im Alltag sieht es immer noch anders aus: In den Chefsesseln sitzen viel häufiger Männer und Frauen bekommen für die gleiche Arbeit nicht den gleichen Lohn. Frauen betreuen häufiger die Kinder und wenden mehr Zeit für Hausarbeit auf als Männer auch wenn beide berufstätig sind.
Es ist ein langer Weg zur Gleichberechtigung - immer noch.
Autorin: Livia Reidt
Letzte Änderung am 02. Mai 2011