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EU-Organisationen
Europäischer Rat
Der Europäische Rat besteht aus den Staats- und Regierungschefs der Mitglied-Staaten und dem Präsidenten der EU-Kommission.
Auf den Treffen des Europäischen Rats werden allgemeine politische Linien und Ziele der EU festgelegt. Aus dem Alltagsgeschäft der EU hält sich der Europäische Rat in der Regel heraus.
Rat der Europäischen Union (Minister-Rat)
Im Rat der Europäischen Union sitzen die Fachminister der Mitglied-Staaten. Je nach Thema treffen sich zum Beispiel die FinanzministerInnen, die AußenministerInnen oder die VerkehrsministerInnen aus allen Mitglied-Staaten. Neue Gesetze werden zusammen mit dem Europäischen Parlament gemacht.
Europäisches Parlament
Im Europäischen Parlament sitzen die VertreterInnen der EU-Länder. Die Abgeordneten werden in den einzelnen Ländern direkt vom Volk gewählt. Das Europäische Parlament wirkt an der Gesetzgebung mit und ist zusammen mit dem Minister-Rat für die Verteilung von Geldern zuständig. Werden neue Länder in die EU aufgenommen, muss das Europäische Parlament damit einverstanden sein.
Europäische Kommission
Die Europäische Kommission ist ein wichtiges Kontrollorgan der EU mit Sitz in Brüssel. Die KommissarInnen werden von ihren Ländern entsandt. Diese achten darauf, dass sich die Mitglied-Staaten an bereits abgeschlossene Verträge halten. Außerdem spielt die Kommission eine große Rolle, wenn es um die Beziehung zu anderen Staaten geht. Sie ist zum Beispiel an den Verhandlungen mit neuen Beitrittskandidaten beteiligt.
Europäischer Gerichtshof (EuGH)
Der Europäische Gerichtshof hat seinen Sitz in Luxemburg. Aus jedem Mitgliedsland ist eine Richterin oder ein Richter vertreten. Diese werden für sechs Jahre von den Regierungen der Mitglied-Staaten ernannt. Die RichterInnen haben die Aufgabe darauf zu achten, dass die Mitglied-Staaten das EU-Recht einhalten.
Europäische Zentralbank
Die Europäische Zentralbank (EZB) gibt es seit dem 1. Juni 1998. Sie sitzt in Frankfurt am Main und hat die Aufgabe, die Stabilität der europäischen Währung zu erhalten. Die Zentralbanken der Mitglied-Staaten müssen sich an die Vorgaben der Europäischen Zentralbank halten.
Europäischer Rechnungshof
Der Europäische Rechnungshof besteht aus je einer Vertreterin oder einem Vertreter aller Mitgliedsländer der EU. Diese prüfen die Einnahmen und Ausgaben aller EU-Organe. Sie achten darauf, dass kein Geld verschwendet wird. Einmal im Jahr veröffentlichen sie einen Bericht über ihre Arbeit.
Europarat
Der Europarat ist keine Organisation der EU. Im Europarat sitzen Vertreter aus 45 Ländern, die sich für die Einheit und Zusammenarbeit aller Nationen Europas und der Schutz der Menschenrechte einsetzen. Entscheidungen werden vom Ministerkomitee getroffen, in dem die AußenministerInnen der Mitgliedsstaaten sitzen. Sitz des Europarats ist Straßburg. Der Europarat wurde 1949 von zehn europäischen Ländern gegründet.
Autorin: Anne Roepke