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Starke Frauen

Elisabeth Selbert - Mutter des Grundgesetzes

 

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Historische Porträtaufnahme von Elisabeth Selbert (Bild: dpa)
Großansicht: Elisabeth Selbert setzte sich durch!Elisabeth Selbert setzte sich durch!
Mit 29 Jahren macht Elisabeth Selbert Abitur - das klingt nach einigen "Ehrenrunden". Weit gefehlt - denn Elisabeth macht 1925 die Abiturprüfung als "Externe". Das heißt, sie hat sich alles im Selbststudium beigebracht, denn ein Gymnasium hat sie nicht besuchen können - wie viele Mädchen zu dieser Zeit.
Elisabeth heiratet, bekommt Kinder - und engagiert sich politisch. Ein Jahr nachdem Frauen das Wahlrecht erstritten haben, lässt sich Elisabeth ins Gemeindeparlament wählen und arbeitet dort im Finanzausschuss. Ihr Hauptthema ist aber die Gleichberechtigung.
Damit sie für die Rechte der Frauen besser kämpfen kann, studiert sie in Göttingen Rechts- und Staatswissenschaften - als eine von fünf Frauen neben 300 Männern. Ihre Doktorarbeit schreibt Elisabeth über das Eherecht. Darin macht sie Vorschläge, die die Bundesregierung viele Jahre später in einer Reform aufgreift.
1934 eröffnet Elisabeth Selbert ihre eigene Kanzlei. Jetzt kann es endlich losgehen: Als Anwältin setzt sie ihr ganzes Wissen für die Gleichberechtigung von Mann und Frau ein.
Vier Frauen (Schwarz-Weiss-Bild) (Bild: Friederich-Ebert-Stiftung)
Großansicht: "Mütter des Grundgesetzes""Mütter des Grundgesetzes"
Einfach ist dieser Kampf für Frauenrechte nicht. Aber Elisabeth Selbert gibt nicht auf und ihr Wissen ist in der Männerwelt gefragt: 1948 wird sie in den Parlamentarischen Rat berufen. Dort arbeitet sie zusammen mit 61 Männern und drei Frauen am wichtigsten deutschen Gesetz, dem Grundgesetz.
Das ist natürlich ohnehin schon eine komplizierte Aufgabe - noch komplizierter ist sie, wenn es um die offizielle Gleichstellung von Frau und Mann geht. Elisabeth Selbert schafft es gemeinsam mit den drei anderen Frauen und mit der Unterstützung von Frauenverbänden, ihre Überzeugung durchsetzen: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt".
Dieser Satz steht bis heute als Artikel 3 im Grundgesetz. Und deshalb werden Elisabeth Selbert und ihre Mitstreiterinnen Friederike Nadig, Helene Weber und Helene Wessel auch gerne "Mütter des Grundgesetzes" genannt.
 
Autorin: Livia Reidt 
Letzte Änderung am 13. Mai 2009