Das Grundgesetz

Artikel 3: Diskriminierungsverbot

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SWR

"Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

So heißt es in Artikel 6 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Aber was bedeutet das genau? Ein Beispiel:

Linda lernt Peter in einem Chat kennen. Sie ist begeistert von ihm, denn Peter ist ganz anders als alle anderen. Mit ihm kann sie über alles reden. Klar, lädt ihn Linda zu ihrer Geburtstagsparty ein. Doch dann ist sie schockiert...

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