Das Grundgesetz

Artikel 6: Elternrechte und -pflichten

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"Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft."

So heißt es in Artikel 6 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Aber was bedeutet das genau? Ein Beispiel:

Es ist Ruhetag im Lokal "Konrads". Moritz und Justin freuen sich schon riesig auf die versprochene Ruderboot-Partie mit Konrad, Max und Ina. Aber die Pläne ändern sich - die Bootstour fällt ins Wasser. Moritz und Justin sind schwer enttäuscht. Sie machen sich heimlich auf den Weg und begeben sich in große Gefahr...

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